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Abrechnung

Für Coaching gilt:

Unabhängig davon, ob das Coaching per Videoschaltung, per Telefon, per Email oder vor Ort stattfindet: Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Diese Leistung wird in der Regel nicht von den Versicherungen übernommen. Entscheiden Sie sich für Coaching sind zusätzlich 19% Mehrwertsteuer zu zahlen.

Für Psychotherapie per Videoschaltung sowie für Psychotherapie in meiner Praxis gilt:

Bitte klären Sie vorab mit ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung, ob diese die Kosten für eine Online Psychotherapie bzw. für eine Psychotherapie vor Ort erstattet.

Grundsätzlich besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten / der Klientin und mir.

Sie erhalten eine Rechnung, die sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker(GebüH) anlehnt. Die auf der Rechnung aufgeführten Leistungen sind gem. § 4 Nr. 14 a Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit, d.h. es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese vorab von Ihnen per Vorauskasse bezahlte Rechnung können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. 

Diese Rechnung können Sie auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, da medizinische Leistungen incl. Medikamente eine „außergewöhnliche Belastung“ nach § 33 EStG darstellen.

Bitte überlegen Sie sich, ob eine Selbstzahlung für Sie von Interesse sein könnte. Manchmal kann es von Vorteil sein, dass ein Besuch beim Heilpraktiker nicht dokumentiert wird.

 

 

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Buchveröffentlichung

nähere Infos:           Hier

Kleist Coaching
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